Arzneimittelaufbewahrung & Entsorgung
Auf "Nummer sicher"
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Altarzneimittel zählen zum „Siedlungsabfall“ und können deshalb, sofern die Gebrauchsanweisung (Beipackzettel) keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, über den Hausmüll entsorgt werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altarzneimittel, denn der Siedlungsabfall wird zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die ggf. in Restabfällen wie Altarzneimittel enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Arzneimittelreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.
Zur Vermeidung der Belastung des Abwassers mit Arzneimitteln ist es wichtig Altarzneimittel nicht über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden. Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, dann handeln Sie umweltbewusst. Sie werden damit Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altarzneimitteln gerecht.
Um Arzneimittelmissbrauch und eine Gefährdung anderer Personen, beispielsweise von Kindern, auszuschließen, sollten Arzneimittel so entsorgt werden, dass eine Gefährdung Dritter und die Wiedergewinnung der Arzneimittel für Unbefugte ausgeschlossen ist.
Unabhängig hiervon sehen viele Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. "Medi-Tonnen", Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.
Quelle: Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Hier erfahren Sie, wie Sie Arzneimittel korrekt aufbewahren und nach Ablauf des Verfalldatums richtig entsorgen können.